Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Durchführung von Mandaten durch SANDS Advokatfirma DA (nachfolgend „SANDS“). SANDS ist berechtigt, Rechtsdienstleistungen gemäß der Lizenz des norwegischen Aufsichtsrates für Anwaltskanzleien („Tilsynsrådet for advokatvirksomhet“) zu erbringen.
2 Das Mandat
Das Mandat wird in der Auftragsbestätigung beschrieben. Es kann während der Ausführung geändert oder erweitert werden. Im Falle einer wesentlichen Änderung des Mandats kann eine aktualisierte Auftragsbestätigung ausgestellt werden; ansonsten gelten die Bestimmungen der ursprünglichen Auftragsbestätigung. Die Dienstleistungen von SANDS umfassen keine steuerlichen Angelegenheiten, sofern nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vermerkt.
3 Ausgang des Falles / Haftungsbeschränkung
Wir werden uns bemühen, den Mandanten über wichtige Entwicklungen fortlaufend zu informieren. Wenn wir uns zu einem möglichen Ausgang des Falles äußern, führt dies nicht zu einer rechtlichen Haftung, falls ein anderes Ergebnis erzielt wird.
Im Falle des Verlierens eines Gerichtsverfahrens kann der Mandant verpflichtet sein, die Rechts- und Prozesskosten der Gegenpartei zu tragen. Die Haftung für diese Kosten obliegt ausschließlich dem Mandanten.
Wir behalten uns das Recht vor, vom Mandanten die Zahlung von Gebühren und Kosten zu verlangen, die nicht von der Gegenpartei getragen werden, auch in Fällen, in denen das Gericht entscheidet, dass der volle Betrag nicht von der Gegenpartei eingefordert werden kann. Infolgedessen können wir auch verlangen, dass der Mandant die oben beschriebenen Gebühren und Kosten, die nicht in unserer Kostenaufstellung an das Gericht enthalten sind, an uns bezahlt. In solchen Fällen werden diese gemäß den Bedingungen in der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.
Die Haftung von SANDS im Zusammenhang mit jedem Mandat ist wie folgt beschränkt:
- Die Haftung ist auf direkte und dokumentierte finanzielle Verluste beschränkt. SANDS haftet daher nicht für indirekte Verluste oder Folgeschäden, einschließlich Betriebsverluste, Gewinnausfall oder Verlust von Firmenwerten usw.
- Die Haftung ist in jedem Fall auf höchstens 50 Mio. NOK begrenzt.
4 Interessenkonflikte
SANDS befolgt die norwegischen Regeln für Interessenkonflikte in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des norwegischen Gerichtsgesetzes („domstolloven“). Bevor wir ein Mandat annehmen, führen wir Recherchen durch, um Interessenkonflikte zu identifizieren. Falls sich nach Beginn des Auftrags dennoch herausstellen sollte, dass ein Interessenkonflikt vorliegt, der uns zwingt, den Auftrag niederzulegen, werden wir in Zusammenarbeit mit dem Mandanten prüfen, wie die Unannehmlichkeiten für den Mandanten so gering wie möglich gehalten werden können.
5 Vertraulichkeit
Den Anwälten ist es untersagt, ihnen anvertraute Geheimnisse unrechtmäßig offenzulegen. Sie sind verpflichtet, sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln. In bestimmten Situationen können gesetzliche Bestimmungen eine Ausnahme von der Vertraulichkeit vorsehen. Unsere Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Diskretion besteht dauerhaft.
Sofern nicht anders vereinbart, dürfen die Anwälte der Kanzlei SANDS die Informationen an andere Mitarbeiter der Kanzlei weitergeben, soweit dies erforderlich ist. Die anderen Mitarbeiter der Kanzlei SANDS unterliegen denselben Vertraulichkeitsregeln wie die Anwälte.
6 Verarbeitung personenbezogener Daten
SANDS fungiert als Datenverantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner Mandanten. SANDS unterliegt den Pflichten gemäß dem norwegischen Gesetz über personenbezogene Daten („personopplysningsloven“) sowie den Bestimmungen des norwegischen Gerichtsgesetzes über die Anwaltstätigkeit und den dazugehörigen Vorschriften. Gemäß dem norwegischen Gesetz über personenbezogene Daten ist SANDS, vertreten durch den Geschäftsführer, der Datenverantwortliche. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich an den für das Mandat verantwortlichen Anwalt oder die verantwortliche Anwältin wenden.
Wir werden personenbezogene Daten nur insoweit verarbeiten, als dies für das Mandat erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten können Informationen über Mandanten und deren Angestellte, Gegenparteien und andere im Zusammenhang mit dem Mandat stehende Personen beinhalten und können auch sensible personenbezogene Daten, z. B. Gesundheitsinformationen, umfassen. Fallunterlagen, die vom Mandanten, von Behörden oder anderen Personen eingehen, können ebenfalls personenbezogene Daten enthalten.
Der Mandant hat das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung fehlerhafter personenbezogener Daten.
Nach Abschluss des Mandats werden die Originaldokumente an den Mandanten zurückgegeben oder nach Absprache vernichtet. SANDS ist verpflichtet, bestimmte Dokumente und Informationen nach Abschluss des Mandats zu verwahren. SANDS kann nach Abschluss des Mandats auch Kopien anderer Fallunterlagen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufbewahren.
Wir haben eine Datenschutzerklärung, die ausführlicher beschreibt, wie SANDS personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenschutzerklärung ist unter https://www.sands.no/en/about-us/privacy-policy/ verfügbar.
7 Vergütung
Die Berechnung unseres Honorars ist in der Auftragsbestätigung ausführlich beschrieben. Das Mandat kann mit externen Kosten verbunden sein, für die der Mandant haftet. Bitte beachten Sie, dass unsere Abrechnung solcher Auslagen in der Regel umsatzsteuerpflichtig ist.
SANDS kann auf Anfrage eine Vorauszahlung für anstehende Leistungen verlangen. Der Betrag wird auf unser Mandantenkonto überwiesen und wie in der Auftragsbestätigung angegeben abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir behalten uns das Recht vor, fällige Beträge in allen Konten des Mandanten innerhalb der Grenzen des Gerichtsgesetzes und der dazugehörigen Vorschriften zu verrechnen.
8 Rechte an geistigem Eigentum
SANDS behält sich alle Rechte an dem von uns entwickelten oder verwendeten Material vor. Dies gilt auch für Stellungnahmen, Arbeitsmethoden, Vereinbarungen und Ähnliches, die für den Mandanten verwendet oder an ihn übermittelt werden. Der Mandant ist ausschließlich berechtigt, dieses Material für die Zwecke zu verwenden, für die es von uns erstellt oder geliefert wurde. Ohne die ausdrückliche Zustimmung von SANDS darf dieses Material weder selbst verwendet noch an Dritte weitergegeben werden.
9 Benutzung von E-Mail
Unterlagen, die von uns erstellt oder von anderen Personen im Zusammenhang mit dem Auftrag eingegangen sind, werden in der Regel per E-Mail versandt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
10 Beschwerden
Für den Fall, dass der Mandant mit der ausgeführten Arbeit, der Verwaltung des Falles, den erhaltenen Rechnungen oder anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Ausführung des Mandats nicht zufrieden ist, ist eine Beschwerde zunächst an den Geschäftsführenden Partner oder die Geschäftsführende Partnerin von SANDS zu richten. Diese Person wird die Beschwerde unverzüglich bearbeiten und sicherstellen, dass der Mandant über den Fortschritt informiert wird.
Wenn die Angelegenheit zwischen den Parteien nach einer Beschwerde bei SANDS nicht geklärt ist, kann der Mandant eine Beschwerde bei der Anwaltskommission („Advokatnemnda“) einreichen. Die Anwaltskommission behandelt Beschwerden, die die Frage betreffen, ob der Auftrag in Übereinstimmung mit den berufs- und standesrechtlichen Regeln für Anwälte ausgeführt wurde. Der Mandant hat auch die Möglichkeit, die Höhe der Gebühren überprüfen zu lassen. Die Qualität der geleisteten Arbeit kann grundsätzlich nicht von der Anwaltskommission bewertet werden.
Die normale Frist für die Einreichung einer Beschwerde bei der norwegischen Anwaltskommission beträgt sechs Monate. Diese Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Beschwerdeführer Kenntnis von den Umständen erlangt hat oder hätte erlangen müssen, die die Grundlage für die Beschwerde bilden.
Die Anwaltskommission ist befugt, disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen und die Gebührenforderung gegenüber dem Mandanten zu reduzieren
11 Streitbeilegung
Das Mandat, die Auftragsbestätigung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem norwegischen Recht. Sollte es zwischen SANDS und dem Mandanten zu Meinungsverschiedenheiten über die Rechnungsstellung oder andere Fragen im Zusammenhang mit der Ausführung des Mandats kommen, werden die Parteien versuchen, die Meinungsverschiedenheiten durch Verhandlungen beizulegen. Wenn sich die Parteien nicht innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Verhandlungen auf eine Lösung einigen, kann jede der Parteien die Angelegenheit durch schriftliche Mitteilung gemäß § 5-2 der norwegischen Zivilproessordnung („tvisteloven“) vor die ordentlichen Gerichte (Schlichtungsstelle oder Bezirksgericht) bringen. Jede der Parteien kann dann stattdessen ein Schiedsverfahren verlangen, wenn dieses der anderen Partei innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung übermittelt wird. SANDS kann nicht einseitig ein Schiedsverfahren verlangen, wenn der Mandant ein Verbraucher ist.
Übersteigt der dem Schiedsverfahren unterliegende Streitwert NOK 1 500 000, so besteht das Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern; bei einem geringeren Betrag nur aus einem Schiedsrichter. Die Parteien werden sich bemühen, sich über die Zusammensetzung des Schiedsgerichts zu einigen. Wird keine Einigung erzielt, benennt jede Partei einen Schiedsrichter, und diese beiden benennen gemeinsam den dritten Schiedsrichter. In Fällen, in denen nur ein Schiedsrichter erforderlich ist, werden die Parteien versuchen, eine Einigung zu erzielen. Kommt in den vorgenannten Fällen keine Einigung zustande, ernennt der Generalsekretär der Norwegischen Anwaltskammer („Den Norske Advokatforening“) den oder die nicht von den Parteien ernannten Schiedsrichter.
Die Verhandlungen des Schiedsgerichts finden in Norwegen statt. Der Ort des Schiedsverfahrens unterliegt den Bestimmungen der norwegischen Zivilprozessordnung hinsichtlich des Gerichtsstands, und es gilt norwegisches Recht.
Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gilt das Schiedsgerichtsgesetz vom 14. Mai 2004 („lov om voldgift“), sofern beide Parteien nichts anderes vereinbaren. Die Verhandlungen des Schiedsgerichts und dessen Ergebnis sind von beiden Parteien vertraulich zu behandeln.
12 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
SANDS behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, wobei diese Änderungen ab dem festgelegten Änderungsdatum wirksam werden. Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.