Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Anwendungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Ausführung von Mandaten durch SANDS Advokatfirma DA (nachfolgend „SANDS“). SANDS ist berechtigt, Rechtsdienstleistungen gemäß der Lizenz des norwegischen Aufsichtsrates für Anwaltskanzleien („Tilsynsrådet for advokatvirksomhet“) zu erbringen.

  2. Das Mandat
    Das Mandat ist in der Auftragsbestätigung beschrieben. Das Mandat kann während der Ausführung geändert oder erweitert werden. Im Falle einer wesentlichen Änderung eines Mandats kann eine aktualisierte Auftragsbestätigung ausgestellt werden, andernfalls gelten die Bestimmungen der ursprünglichen Auftragsbestätigung. Die Dienstleistungen von SANDS umfassen keine steuerlichen Angelegenheiten, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist.

  3. Ausgang des Falles und Haftung
    Wir werden uns bemühen, den Mandanten über wichtige Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. Wenn wir uns zu einem möglichen Ausgang des Falles äußern, führt dies zu keiner rechtlichen Haftung unsererseits für den Fall, dass ein anderes Ergebnis eintritt.

    Im Falle des Verlierens eines Gerichtsverfahrens durch unseren Mandanten kann der Mandant aufgefordert werden, die Rechts- und Prozesskosten der Gegenpartei zu tragen. Die Haftung für diese Kosten liegt ausschließlich beim Mandanten.

    Wir behalten uns das Recht vor, vom Mandant die Zahlung von Gebühren und Kosten zu verlangen, die nicht von der Gegenpartei getragen werden, auch in Fällen, wo das Gericht entscheidet, dass der volle Betrag nicht von der Gegenpartei eingefordert werden kann. Infolgedessen können wir auch verlangen, dass der Mandant oben beschriebene Gebühren und Kosten, die nicht in unserer Kostenaufstellung enthalten sind, an das Gericht zahlt. In derartigen Fällen werden diese gemäß den Bedingungen in der Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt.

    Die Haftung von SANDS im Zusammenhang mit jedem Mandat ist wie folgt beschränkt:
    Die Haftung ist auf direkte und dokumentierte finanzielle Verluste beschränkt. SANDS haftet daher nicht für indirekte Verluste oder Folgeschäden, einschließlich Betriebsverluste, Gewinnausfall oder Verlust von Firmenwerten usw.

    • Die Haftung ist in jedem Fall auf das 20-fache der Höhe der Gebühr begrenzt, jedoch auf 20 Mio. NOK, oder, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung von SANDS anwendbar ist, auf den Betrag, den die Betriebshaftpflichtversicherung von SANDS dem Mandanten insgesamt für den/die betreffenden Anspruch/Ansprüche anbieten kann.

  4. Interessenkonflikte
    SANDS befolgt die norwegischen Regeln für Interessenkonflikte in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gerichtshöfe-Gesetzes. Bevor wir ein Mandat annehmen, führen wir Recherchen durch, um Interessenkonflikte zu identifizieren. Im Falle eines Interessenkonflikts, der dazu führt, dass SANDS das Mandat ablehnen muss, werden wir in Zusammenarbeit mit dem Mandanten festlegen, wie die Unannehmlichkeiten für den Mandanten minimiert werden können.

  5. Vertraulichkeit
    Den Anwälten ist es untersagt, unrechtmäßig anvertraute Geheimnisse offenzulegen, und sie sind verpflichtet, Informationen vertraulich zu behandeln. In bestimmten Situationen gibt es gesetzliche Bestimmungen, die eine Befreiung von der Vertraulichkeit vorsehen. Unsere Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Diskretion besteht dauerhaft.

    Sofern nicht anders vereinbart, können die Anwälte der Kanzlei die Informationen an andere Mitarbeiter der Kanzlei weitergeben, soweit dies erforderlich ist. Die anderen Angestellten der Kanzlei unterliegen denselben Vertraulichkeitsregeln wie die Anwälte.

  6. Verarbeitung personenbezogener Daten
    SANDS fungiert als Datenverantwortlicher für die personenbezogenen Daten seiner Mandanten. Die Anwaltskanzlei unterliegt den Pflichten gemäß dem norwegischen Gesetz über personenbezogene Daten sowie den Bestimmungen über die Rechtspraxis mit Vorschriften des norwegischen Gerichtshöfe-Gesetzes. Gemäß dem norwegischen Gesetz über personenbezogene Daten ist die Anwaltskanzlei durch ihren Geschäftsführer der Datenverantwortliche. Wenn Sie Fragen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich an den für das Mandat verantwortlichen Partner wenden.

    Wir werden personenbezogene Daten nur insoweit verarbeiten, als dies für das Mandat erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten können Informationen über Mandanten und deren Angestellte, Gegenparteien und andere im Zusammenhang mit dem Mandat beinhalten und können auch sensible personenbezogene Daten, z. B. Gesundheitsinformationen, enthalten. Fallunterlagen, die vom Mandant, von Behörden oder anderen Personen eingehen, können personenbezogene Daten enthalten.

    Der Mandant hat das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie auf Zugang zur Korrektur fehlerhafter personenbezogener Daten.

    Nach Abschluss des Mandats werden die Originaldokumente an den Mandanten zurückgegeben oder nach Absprache geschreddert. Die Kanzlei ist angewiesen, bestimmte Dokumente und Informationen nach Abschluss des Mandats zu verwahren. Die Kanzlei kann nach Abschluss des Mandats auch Kopien anderer Fallunterlagen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aufbewahren.

    Wir haben eine Datenschutzerklärung, die ausführlicher beschreibt, wie SANDS personenbezogene Daten verarbeitet. Die Datenschutzerklärung ist unter https://www.sands.no/en-US/aboutus/privacy-policy verfügbar.

  7. Vergütung
    Die Berechnung unseres Honorars ist in der Auftragsbestätigung ausführlich beschrieben. Das Mandat kann mit externen Kosten verbunden sein, für die der Mandant haftet. Bitte beachten Sie, dass unsere Abrechnung solcher Auslagen in der Regel umsatzsteuerpflichtig ist.

    SANDS kann auf Anfrage eine Vorauszahlung für anstehende Leistungen verlangen. Der Betrag wird auf unser Mandantenkonto überwiesen und wie in der Auftragsbestätigung angegeben abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wir behalten uns das Recht vor, fällige Beträge in allen Konten des Mandanten zu begleichen, die bei uns im Rahmen der Bestimmungen des norwegischen Gerichtshöfe-Gesetzes und der damit verbundenen Vorschriften verwahrt werden.

  8. Rechte an geistigem Eigentum
    SANDS behält sich alle Rechte an dem von uns entwickelten oder verwendeten Material vor. Dies gilt auch für Meinungen, Arbeitsmethoden, Vereinbarungen usw., die für den Mandanten verwendet oder an ihn übermittelt werden. Der Mandant ist nur berechtigt, dieses Material für Zwecke zu verwenden, für die es von uns erstellt oder geliefert wurde. Ohne die Zustimmung von SANDS darf dieses Material nicht an Dritte weitergegeben werden.

  9. Benutzung von E-Mail
    Unterlagen, die von uns erstellt oder von anderen im Zusammenhang mit dem Auftrag eingegangen sind, werden in der Regel per E-Mail versandt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

  10. Beschwerden
    Für den Fall, dass der Mandant mit der ausgeführten Arbeit, der Verwaltung des Falles, den erhaltenen Rechnungen oder anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Ausführung des Mandats nicht zufrieden ist, ist eine Beschwerde zunächst an den geschäftsführenden Gesellschafter von SANDS zu richten. Er/Sie wird die Beschwerde unverzüglich bearbeiten und sicherstellen, dass der Mandant auf dem Laufenden gehalten wird.

    Wenn die Angelegenheit zwischen den Parteien nach einer Beschwerde bei SANDS nicht geklärt ist, kann der Mandant eine Beschwerde beim Disziplinarausschuss der norwegischen Anwaltskammer einreichen. Dies gibt dem Mandanten die Möglichkeit, den Fall bewerten zu lassen, um festzustellen, ob er in Übereinstimmung mit den Regeln für ethische und berufliche Standards für Anwälte behandelt wurde. Darüber hinaus hat der Mandant die Möglichkeit, die Höhe der Honorare prüfen zu lassen. Die Qualität der geleisteten Arbeit darf vom Disziplinarausschuss im Regelfall nicht geprüft werden.

    Die normale Frist für die Einreichung einer Beschwerde bei der norwegischen Anwaltskammer beträgt sechs Monate. Dies wird ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem der Beschwerdeführer Kenntnis von den Umständen erlangt hat oder hätte erlangen müssen, die die Grundlage für die Beschwerde bilden.

    Die Beschwerde wird zunächst vom Disziplinarausschuss der norwegischen Anwaltskammer geprüft. Gegen die Entscheidung des Disziplinarausschusses kann Berufung beim Disziplinarberufungsausschuss eingelegt werden.

  11. Streitbeilegung
    Das Mandat, die Auftragsbestätigung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen alle dem norwegischen Recht. Sollte es zwischen SANDS und dem Mandanten zu Meinungsverschiedenheiten über die Rechnungsstellung oder andere Fragen im Zusammenhang mit der Ausführung des Mandats kommen, werden die Parteien versuchen, die Meinungsverschiedenheiten durch Verhandlungen beizulegen. Wenn sich die Parteien nicht innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Verhandlungen auf eine Lösung einigen, kann jede der Parteien die Angelegenheit durch schriftliche Mitteilung gemäß Artikel 5-2 des norwegischen Streitbeilegungsgesetzes vor Gericht (Schlichtungsstelle oder Bezirksgericht) bringen. Jede der Parteien kann dann stattdessen ein Schiedsverfahren verlangen, wenn dieses der anderen Partei innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Mitteilung übermittelt wird. SANDS kann nicht einseitig ein Schiedsverfahren verlangen, wenn der Mandant ein Verbraucher ist.

    Übersteigt der dem Schiedsverfahren unterliegende Streitwert 1.500.000 NOK, so besteht das Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern und bei einem geringeren Betrag nur aus einem Schiedsrichter. Die Parteien werden sich bemühen, sich über die Zusammensetzung des Schiedsgerichts zu einigen. Wird keine Einigung erzielt, benennt jede Partei einen Schiedsrichter, und diese beiden benennen gemeinsam den dritten Schiedsrichter. In Fällen, in denen nur ein Schiedsrichter erforderlich ist, werden die Parteien versuchen, eine Einigung zu erzielen. Kommt in den vorgenannten Fällen keine Einigung zustande, ernennt der Generalsekretär der Norwegischen Anwaltskammer den oder die nicht von den Parteien ernannten Schiedsrichter.

    Die Schlichtung findet in Norwegen statt. Der Ort des Schiedsverfahrens unterliegt den Bestimmungen des Streitbeilegungsgesetzes hinsichtlich des Gerichtsstands, und es gilt norwegisches Recht.

    Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, gilt das Schiedsgerichtsgesetz vom 14. Mai 2004, sofern beide Parteien nichts anderes vereinbaren. Das Schlichtungsverfahren und das Ergebnis des Schiedsverfahrens werden von beiden Parteien vertraulich behandelt.

  12. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    SANDS kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung ab dem Änderungsdatum ändern. Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.