Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht wird in der Regel als grundlegender Bestandteil des allgemeinen Wirtschaftsrechts angesehen und bildet den rechtlichen Rahmen für die Optimierung und Steigerung der Effizienz des Eigentums und der Geschäftstätigkeit von Unternehmen innerhalb eines solchen Rahmens. Unsere Palette an juristischen Fachkenntnissen für Unternehmen umfasst alle Gesellschaftsformen, einschließlich privater Kapitalgesellschaften/Aktiengesellschaften, (Kommandit)-Gesellschaften, Stiftungen usw.

Neben der Beratung von Unternehmen umfasst unsere Tätigkeit auch Beratung in Fragen, die sich zwischen Unternehmen und ihren Eigentümern hinsichtlich der Ausübung ihrer jeweiligen Rechte und Pflichten ergeben, sowie in Bezug auf Überlegungen und Regelungen zwischen den Aktionären.

Unsere gesellschaftsrechtliche Beratung richtet sich hauptsächlich an große und mittlere Unternehmen sowie an internationale Unternehmen mit einer aktuellen oder geplanten Präsenz in Norwegen.

Angelegenheiten, in denen wir häufig beraten:

Wir beraten in Fragen der Unternehmensführung und der Haftung von Verwaltungsratsmitgliedern und unterstützen Unternehmen, die das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Unternehmen selbst, seine Geschäftsleitung und seinen Verwaltungsrat gewinnen wollen, indem wir Protokolle und Grundsätze für eine gute Unternehmensführung festlegen. Unsere Tätigkeit umfasst auch die Beratung zu Fragen im Zusammenhang mit der Interaktion zwischen Eigentümern, dem Verwaltungsrat und dem Geschäftsführer sowie zu Fragen im Zusammenhang mit den jeweiligen Rechten und Pflichten der Gesellschaftsorgane, z.B. Treuhandverpflichtungen und Haftung von Direktoren und Geschäftsführern.

Unsere Beratungsleistung zeichnet sich durch hohe Kompetenz, Service und Partnerbetreuung aus. Unser Ziel ist es, erstklassige, praxisnahe Beratung zu bieten, die auf die wirtschaftlichen Ziele des Mandanten zugeschnitten ist.

Unsere Leistungen beinhalten:

  • Wahl der Unternehmensstruktur
  • Aktionärsvereinbarungen
  • Gründung und Auflösung von Gesellschaften
  • Kapitalisierungen in verschiedenen Formen
  • Schutz von Minderheitsaktionären
  • Haftung der Direktoren
  • Unternehmensführung