Wirtschaft und Menschenrechte

SANDS bietet ein umfassendes Leistungsspektrum im Bereich Geschäftstätigkeit und Menschenrechte, einem für alle unsere Mandanten zunehmend wichtigen Bereich, der für die Rechts- und Compliance-Abteilungen in größeren Unternehmen immer relevanter wird.

Unsere Abteilung für Geschäftstätigkeit und Menschenrechte basiert auf den verschiedenen globalen Standards für verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Wirtschaften. Wir verfügen über eine einzigartige Expertise in Bezug auf die verschiedenen Soft-Law-Instrumente in diesem Bereich, insbesondere den UN-Leitprinzipien für Witschaft und Menschenrechte (UNGP) und den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen, und beraten unsere Mandanten im Zusammenhang mit dem Beschwerdeverfahren im Rahmen des letztgenannten. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Umsetzung relevanter Standards und der Bewältigung der Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte sowie beim Risikomanagement und bei der Beratung zu spezifischen Fragen im Zusammenhang mit potenziellen Auswirkungen auf Menschenrechte. Wir arbeiten mit lokalen Fachleuten und anderen relevanten Experten zusammen.

Geleitet wird die Abteilung von Aase Gundersen, einer ehemaligen Partnerin bei BAHR, die 2018 zu SANDS kam, nachdem sie ab 2013 auch für das Business and Human Rights Portfolio am ILPI - International Law and Policy Institute verantwortlich war.

Due Diligence im Bereich der Menschenrechte

Wir unterstützen unsere Mandanten bei allen Aspekten der Due Diligence im Bereich der Menschenrechte in Übereinstimmung mit den UN-Leitprinzipien, einschließlich der Politikgestaltung und Entwicklung interner Richtlinien, der Strategie zur Einbettung der Prinzipien in die Organisation, der Planung und Durchführung einer Menschenrechts-Due Diligence in der Wertschöpfungskette und der Entwicklung geeigneter Rechtsmittel.

Aase Gundersen brachte eine einzigartige Expertise im Bereich der Due Diligence für Menschenrechte zu SANDS mit, als sie den Auftrag von ILPI für Norwegens nationale OECD-Kontaktstelle übernahm, um das erste Schulungsprogramm für norwegische Unternehmen im Bereich der Sorgfaltspflicht für Menschenrechte zu entwickeln und durchzuführen und die teilnehmenden Unternehmen zu beraten. In den Jahren 2015-17 leitete sie eine Reihe von Workshops, an denen 27 große und mittlere norwegische Unternehmen teilnahmen, und hält weiterhin Vorträge zu diesem Thema.

Vorträge

Wir halten regelmäßig Vorträge zu den Themen verantwortungsbewusste Unternehmensführung, Geschäftstätigkeit und Menschenrechte, Due Diligence im Bereich Menschenrechte, verantwortungsbewusste Investitionen usw. und können für einen Mandanten eine maßgeschneiderte Präsentation relevanter Themen erstellen.

 

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